In Dänemark und Estland gehört der Behördengang am Bildschirm längst zum Alltag. Auch bei uns verpflichtet das Onlinezugangsgesetz Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen elektronisch anzubieten.
Für die Bürger beginnt dieser Weg meist auf der Website ihrer Gemeinde. Dafür gibt es SmartAmt: eine Website, die einfach funktioniert, damit Ihr Team Zeit für die Bürger hat.
Quellen: UN E-Government Survey 2024; § 1a Onlinezugangsgesetz in der Fassung vom 19.07.2024.